Dienstleistungen im Sicherheitsbereich

Die folgenden Dienstleistungen bieten wir Ihnen im Sicherheitsbereich an:

  • Wir stellen die Fachkraft für Arbeitssicherheit durch unsere Sicherheitsingenieure nach der DGUV Vorschrift 2 der zuständigen Berufsgenossenschaft für Ihren Betrieb durch einen entsprechenden Beratung- / Betreuungsvertrag für Sie. Dies ist ab einem Angestellten in einem Unternehmen zwingend erforderlich.
  • Wir beraten Sie bzw. erstellen auch für Sie arbeitsplatzbezogene Gefährdungs- und Belastungsanalysen, wie es die Berufsgenossenschaften für die einzelnen Arbeitsplätze von Arbeitnehmern in jedem gewerblichen Bereich fordert. Hierbei bieten wir Ihnen entsprechende Unterstützung an. Auch die Ausarbeitung der schriftlichen Dokumentation mit einer Lichtbildanlage können wir Ihnen anbieten.
  • Wir führen für Sie auch BGV' / BGR'' - Prüfungen (ehemals UVV-Prüfung) an folgenden technischen Geräten für Sie durch:
    • Fahrzeugen
    • Arbeitsmaschinen aller Art
    • Hebebühnen
    • Rolltoren
    • Absauganlagen
    • etc.

DGUV  ->  Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

' BGV  ->  Berufsgenossenschaftliche Vorschriften

'' BGR  ->  Berufsgenossenschaftliche Regeln